Bausachverständiger / Baugutachter
Im Jahr 2019 habe ich ein Fernstudium des Sachverständigenwesens absolviert und bin als „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“ nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Nach Erstattung vieler Gutachten in diesem Sachgebiet und fachlicher Weiterbildung bin ich seit Juli 2024 „von der Ingenieurkammer des Saarlandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“. Seit dieser Zeit erstatte ich auch Gutachten für Gerichte.
Als Sachverständiger stehe ich Ihnen bei einfachen Fragen genauso wie bei komplexen Themen beratend und unterstützend zur Verfügung und helfe Ihnen gerne bei der Kommunikation mit Ihren Handwerkern, damit Sie als Laie auf Augenhöhe mit Ihrem Gegenüber kommunizieren können.
Sachliche Kommunikation, vertrauensvoller, fairer Umgang und transparente Arbeitsweise sind die Basis meines Handelns.

Von der Ingenieurkammer des Saarlandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Leistungen
Häufig gehen die Meinungen über die Ausführungsqualität handwerklicher Leistungen auseinander. Bauherren und Handwerker vertreten unterschiedliche Standpunkte darüber, ob die fertiggestellte Leistung den Anforderungen genügt. Dazu müssen diese Anforderungen klar definiert sein, entweder durch einen Bauvertrag, dem ein Angebot des Handwerkers zu Grunde liegt, oder den Allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Normen, die den ausgeführten Leistungen zu Grunde liegen. Dies zu beurteilen ist für den Laien meist schwierig, in der Regel sogar unmöglich, denn er kennt die Normen und deren Inhalte nicht.
Die neutrale Beurteilung der ausgeführten Leistungen durch einen Sachverständigen hilft hier schnell und unbürokratisch weiter. Streitvermeidung ist dabei oberstes Gebot, Ziel für alle Parteien sollte sein, nicht von der sachlichen auf die juristische Ebene überzugehen. Durch Gerichtsverfahren werden handwerkliche Mängel nicht beseitigt.
Oft ist die Erstattung eines Baugutachtens gar nicht erforderlich. Bei einem Ortstermin wird die Ausführung der Handwerksleistungen überprüft und Sie erhalten eine Einschätzung des Sachverhalts. Gemeinsam diskutieren wir die Möglichkeiten und die weiteren Schritte, die für Sie zu einer zufriedenstellenden Lösung führen. Eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme, die als Basis der Kommunikation mit den Ausführenden dient, kann zielführend sein, auch als Grundlage für eventuell erforderliche weitere Maßnahmen.
Wenn Sie Zweifel an der Qualität handwerklicher Leistungen haben und unsicher über die fachgerechte Ausführung sind, kontaktieren Sie mich. Meine Expertise gibt Ihnen eine Orientierung und hilft oftmals, Streitigkeiten mit dem Handwerker zu vermeiden oder beizulegen.
Wenn es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, mündlich zu einer Einigung mit dem Ausführenden zu gelangen, kann ein Privatgutachten ein wirksames Mittel sein, den Handwerker zu einer Handlung zu bewegen. Ein Baugutachten, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstattet wurde, ist auch als Privatgutachten für den Handwerker eine solides Dokument, in der die Qualität seiner Leistung vorurteilsfrei, unabhängig, neutral und fachlich orientiert beurteilt wird.
Insofern werden Sie Ihren Anforderungen an die handwerkliche Leistung und Ansprüchen gegenüber dem Ausführenden mit Hilfe eines von mir erstatteten Gutachtens entsprechendes Gehör verschaffen können.
Aber auch als Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens ist das vorab erstattete Privatgutachten gut geeignet:
- Zustand, Ausführung und Qualität der Ausführung vor Ort werden geprüft und dokumentiert (Beweissicherung).
- Das Gutachten kann durch Sie bzw. Ihren Rechtsbeistand als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden.
- Als sachverständiger Zeuge kann ich beim Verfahren das Gutachten erläutern, es dient in Kombination mit meiner Aussage als belastbares Fundament für Ihren Standpunkt und verbessert Ihre Position.
- Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch als Privatgutachten bei Gericht einen höheren Stellenwert haben als das eines nicht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Im Umgang mit den Gerichten werden Gutachten entweder im Zivilprozess oder im nichtprozessualen Verfahren, dem sog. „selbständigen Beweisverfahren“, erstattet. Dabei kommt dem Gutachten im Selbständigen Beweisverfahren eine besondere Bedeutung zu: Die Parteien, in der Regel der Auftraggeber bzw. die Bauherrschaft auf der einen und die Ausführenden auf der anderen Seite, beide juristisch vertreten, durchlaufen das Verfahren unter Anleitung des Gerichts, wobei das Gericht den Sachverständigen bestellt. Dieser ist in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt, denn so kann das Gericht sich darauf verlassen, dass der Sachverständige über die notwendige besondere Sachkunde verfügt und die Beweisfragen fundiert, umfassend und dennoch gut verständlich und nachvollziehbar beantworten wird.
Die Beweisfragen werden durch den Rechtsbeistand der Antragstellerin formuliert und bei Gericht eingereicht. Nach Prüfung formuliert das Gericht den Beweisbeschluss, in dem die Beteiligten nebst Ihren juristischen Vertretern genannt und die Beweisfragen formuliert sind.
Wichtig ist für den Sachverständigen, dass er sich strikt an den Beweisbeschluss hält und ausschließlich die Beweisfragen beantwortet. Die Kommunikation findet ausschließlich zwischen dem Gericht, dem Sachverständigen und den Rechtsbeiständen statt, eine direkter Kontakt mit einer Partei könnte zu einem Befangenheitsantrag durch die andere Partei führen.
Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren oder ein zivilrechtliches Verfahren anstreben, kontaktieren Sie mich.
Wenn Sie mit den Ausführenden trotz aller Bemühungen nicht zu einem Konsens kommen, aber dennoch die Gerichtsbarkeit nicht einbeziehen wollen, ist das Schiedsgutachten ein probates Mittel, eine abschließende Beurteilung von neutraler Stelle zu erhalten, die für beide Parteien bindend ist. Beim Schiedsgutachten müssen sich die Parteien darüber einig sein, welchen Sachverständigen sie beauftragen wollen. Jede Partei schließt daraufhin einen Schiedsgutachtervertrag mit dem Sachverständigen. Die streitigen Fragen werden formuliert und in die Verträge aufgenommen. Es muss Klarheit darüber herrschen, dass das Schiedsgutachten und die dort enthaltenen Ergebnisse für beide Parteien bindend sind.
Der Schiedsspruch beendet das Verfahren für beide Parteien verbindlich.
Wenn Sie und Ihr Auftragnehmer an einer sachlich orientierten Lösung in Form eines Schiedsgutachtens interessiert sind, kontaktieren Sie mich.