Bausachverständiger / Baugutachter

Von der Ingenieurkammer des Saarlandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Leistungen
Ortstermin zur Beurteilung der Situation
Häufig gehen die Meinungen über die Ausführungsqualität handwerklicher Leistungen auseinander. Bauherren und Handwerker vertreten unterschiedliche Standpunkte darüber, ob die fertiggestellte Leistung den Anforderungen genügt. Dazu müssen diese Anforderungen klar definiert sein, entweder durch einen Bauvertrag, dem ein Angebot des Handwerkers zu Grunde liegt, oder den Allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Normen, die den ausgeführten Leistungen zu Grunde liegen. Dies zu beurteilen ist für den Laien meist schwierig, in der Regel sogar unmöglich, denn er kennt die Normen und deren Inhalte nicht.
Privatgutachten
Wenn es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, mündlich zu einer Einigung mit dem Ausführenden zu gelangen, kann ein Privatgutachten ein wirksames Mittel sein, den Handwerker zu einer Handlung zu bewegen. Ein Baugutachten, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstattet wurde, ist auch als Privatgutachten für den Handwerker eine solides Dokument, in der die Qualität seiner Leistung vorurteilsfrei, unabhängig, neutral und fachlich orientiert beurteilt wird.
Insofern werden Sie Ihren Anforderungen an die handwerkliche Leistung und Ansprüchen gegenüber dem Ausführenden mit Hilfe eines von mir erstatteten Gutachtens entsprechendes Gehör verschaffen können.
Aber auch als Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens ist das vorab erstattete Privatgutachten gut geeignet:
Gerichtsgutachten
Im Umgang mit den Gerichten werden Gutachten entweder im Zivilprozess oder im nichtprozessualen Verfahren, dem sog. „selbständigen Beweisverfahren“, erstattet. Dabei kommt dem Gutachten im Selbständigen Beweisverfahren eine besondere Bedeutung zu: Die Parteien, in der Regel der Auftraggeber bzw. die Bauherrschaft auf der einen und die Ausführenden auf der anderen Seite, beide juristisch vertreten, durchlaufen das Verfahren unter Anleitung des Gerichts, wobei das Gericht den Sachverständigen bestellt. Dieser ist in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt, denn so kann das Gericht sich darauf verlassen, dass der Sachverständige über die notwendige besondere Sachkunde verfügt und die Beweisfragen fundiert, umfassend und dennoch gut verständlich und nachvollziehbar beantworten wird.
Schiedsgutachten
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über das gesamte Saarland, unter anderem sind wir in Bexbach, Blieskastel, Dillingen / Saar, Eppelborn, Großrosseln / Warndt, Heusweiler, Homburg, Illingen / Saar, Lebach, Merzig – Wadern, Neunkirchen, Ottweiler, Püttlingen, Regionalverband Saarbrücken, Riegelsberg, Saarbrücken (Landeshauptstadt), Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, Schiffweiler, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach/Saar, Tholey und Völklingen tätig.
Zudem bieten wir unsere Dienstleistungen auch in den an das Saarland angrenzenden Regionen Luxemburgs und Rheinland-Pfalz an.
