25. Januar 2023

Die Antwort gibt es gleich vorneweg: Statistisch betrachtet sind die Verantwortlichkeiten für Schimmelbildung in Wohnungen während der sogenannten Tauperiode – also in der Zeit von November bis Februar – je zur Hälfte bei den Nutzern und an der Bausubstanz zu finden.

Aber die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind für den Laien nicht unmittelbar zu erkennen und ohne spezifische Kenntnis der Zusammenhänge auch schwer zu verstehen.

Auch wenn Sie einen Raum bei 20°C beheizen und nach Ihrem Hygrometer die Luftfeuchtigkeit dort bei 50 % liegt, so kann es dennoch zu Tauwasserausfall in bestimmten Bereichen des Raumes kommen, weil an den Bauteiloberflächen ganz andere Werte herrschen.

Dies kann nutzerbedingt verursacht sein oder es liegt ein Mangel an der Gebäudehülle vor.

Also: Wenn es zu Schimmelbildung in Ihren vier Wänden kommt und Sie sich das nicht erklären können, es eventuell sogar zu einem Streit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu kommen droht, rufen Sie an und vereinbaren einen Termin – +49 1522 267 89 19

Wir verfügen über die notwendigen Kenntnisse der bauphysikalischen Zusammenhänge und gehen der Sache auf den Grund.

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